Vom Gesetz her dürfen auch unverheiratete ausländische Paare nicht in einem Zimmer nächtigen und erst recht keinen Geschlechtsverkehr miteinander haben.
In der Praxis wird das Verheiratetsein aber bei Ausländern nicht überprüft.
Da sich die entspr. Personen aber auf marok. Boden befinden, treffen für sie in allen Bereichen die geleichen Gesetze zu, wie für Einheimische.
Ich möchte in diesem Zusammenhang an den jungen deutschen Marco erinnern, der sich in der Türkei mit einer engl. Schülerin befummelt hatte, was in den Heimatländern der beiden straffrei ist aber auf türkischem Boden zu einem Skandal führte!

Siehe ggf.: http://de.wikipedia.org/wiki/Marco_Weiss


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.