Hallo Zusammen,

bei meiner Versicherung habe ich gefragt, da geht nichts smirk

Thema Rückholung im Krankheitsfall.
Manche glauben, dass bei einer rückholversicherung
Im krankheitsfall auch rück geholt wird.
Weit gefehlt....
Man achte auf den text.

1.)→Rückholung, wenn medizinisch erforderlich
2.)→ Rückholung, wenn medizinisch sinnvol

was steht bei euch im vertrag? sinnvoll oder erforderlich?

1.) erforderlich heißt, wenn die behandlung oder die OP vor Ort, also im Ferienland gemacht werden kann, wird n i c h t zurück geholt !

2.) sinnvoll bedeutet, dass
es sinnvoll ist, den patienten zurück zu holen, weil er vielleicht nicht die jeweilige sprache spricht oder er zuhause besser aufgehoben ist usw.

also merke: SINNVOLL sollte im vertrag stehen !




Werde wohl auch zur Hanse Merkur gehen wegen vorgenanntem Hinweis.

Hat schon mal jemand eine Beitragsrückerstattung von seiner gesetzlichen Karankenversicherung für diesen Zeitraum geholt?


Liebe Grüße
Michael