Hallo Zusammen,
bei meiner Versicherung habe ich gefragt, da geht nichts
![smirk smirk](/images/graemlins/default/smirk.gif)
Thema Rückholung im Krankheitsfall.
Manche glauben, dass bei einer rückholversicherung
Im krankheitsfall auch rück geholt wird.
Weit gefehlt....
Man achte auf den text.
1.)→Rückholung, wenn medizinisch erforderlich
2.)→ Rückholung, wenn medizinisch sinnvol
was steht bei euch im vertrag? sinnvoll oder erforderlich?
1.) erforderlich heißt, wenn die behandlung oder die OP vor Ort, also im Ferienland gemacht werden kann, wird n i c h t zurück geholt !
2.) sinnvoll bedeutet, dass
es sinnvoll ist, den patienten zurück zu holen, weil er vielleicht nicht die jeweilige sprache spricht oder er zuhause besser aufgehoben ist usw.
also merke: SINNVOLL sollte im vertrag stehen !
Werde wohl auch zur Hanse Merkur gehen wegen vorgenanntem Hinweis.
Hat schon mal jemand eine Beitragsrückerstattung von seiner gesetzlichen Karankenversicherung für diesen Zeitraum geholt?