in den Fällen wo ein Land nicht aus seiner Staatsbürgerschaft entlässt erlaubt Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft.

Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, können nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Dabei sind nach § 25 Abs. 2 StAG bei der Entscheidung über eine Beibehaltungsgenehmigung öffentliche und private Belange abzuwägen. Bei Deutschen im Ausland ist insbesondere zu berücksichtigen, ob diese fortbestehende Bindungen an Deutschland haben. Diese Bindungen können etwa nahe Verwandte in Deutschland oder aber auch Eigentum etwa an Immobilien sein. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit erhalten worden sein muss.

Antwort auf:
Original geschrieben von: m_o_u_n_i_a
Antwort auf:
und noch was vergessen:
man kann auch als Ausländer in Marokko Eigentum besitzen/erwerben, ebenso kannst du einen Aufenthaltstitel bekommen



Antwort auf:
....... aber nicht zu den gleichen Konditionen wie durch eine Staatsangehörigkeit. Das wäre viel komplizierter.


was meinst du mit den nicht gleichen Konditionen? Gib bitte mal ein Beispiel.