Nun bin ich aber gerade total überrascht: Da lese ich in bladi.net, dass marokk. Männer, die mit Ausländerinnen verheiratet sind, die Staatsangehörigkeit an die Ehefrau weitergeben können. Dass dies auch für marokk. Frauen möglich sein wird, die mit ausländ. Männdern verheiratet sind, ist wohl geplant.

http://www.bladi.net/marocaines-nationalite-epoux-etrangers.html

Ich dachte, die marokk. Staatsangehörigkeit kann nur durch Geburt erworben werden?!!