Re: wäre euch sehr dankbar
[Re: omar11]
#148922
22/07/13 09:08 PM
22/07/13 09:08 PM
|
Joined: Feb 2010
Posts: 1,832 Austria
JasminH
SuperUser
|
SuperUser
Mitglied
Joined: Feb 2010
Posts: 1,832
Austria
|
Hallo, ich bin mir da nicht ganz sicher, dass es sich hierbei um eine rechtswidrige Handlung handelt. Hier die Beschreibung was überhaupt eine Verpflichtungserklärung ist: "Inhalt der Verpflichtungserklärung: Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichten sich Dritte (in der Regel Verwandte oder Bekannte) gegenüber der Ausländerbehörde oder der deutschen Auslandsvertretung, alle Kosten für den Lebensunterhalt der Ausländerin bzw. des Ausländers zu tragen und sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall sowie bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen. Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten evtl. erforderlicher Abschiebemaßnahmen. Die Verpflichtungserklärung ist somit vergleichbar mit einer Bürgschaft."Quelle: https://www.rlp-buergerservice.de/bis/kv...kategorieId=181des weiteren ist Folgendes zu beachten: "Die Verpflichtungserklärung begründet nach Auffassung der Rechtsliteratur keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer, eröffnet aber staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen entstanden sind, also etwa Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat."Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_%28Ausl%C3%A4nderrecht%29 Zudem ist keine Regelung zu finden, bezüglich Verwandschafts- bzw. Bekanntschaftsverhältnis. Auch, dass der sich Verpflichtende kein Geld dafür annehmen darf ist nicht geregelt. Zumindest ist nichts dazu auffindbar und nicht in der Verpflichtungserklärung formal beinhaltet... Die Verpflichtungserklärung erfüllt die Funktion einer Absicherung für den Staat, dh. es wird gesetzlich abgesichert, dass der ausländische Gast dem Staat keine Kosten verursacht. Ich gehe davon aus, dass es irrelevant ist, ob der sich Verpflichtende dafür Geld bekommt oder die Bekanntschaft übers Internt stattgefunden hat. Der Staat wird sich auf alle Fälle an ihn wenden, wenn es dazu kommen sollte, dass Kosten durch den Aufenthalt entstehen. Und ganz allein das ist die Funktion dieser Erklärung. Es ist also wohl davon auszugehen, dass wenn sich jemand findet, der sich dazu verpflichtet und alle Angaben im Formular für die Verpflichtungserklärung wahrheitsgemäß sind, es keine rechtswidrige Handlung darstellt. Allerdings sehe ich eher das Problem in der Angabe zur Beziehung zum Antragsteller. Was müsste man in diesem Fall angeben? Falls dazu falsche Angaben getätigt werden, handelt es sich selbstverständlich um eine Straftat.
Last edited by Jasmin Hauser; 22/07/13 09:16 PM.
|
|
|
Re: wäre euch sehr dankbar
[Re: omar11]
#148923
22/07/13 09:11 PM
22/07/13 09:11 PM
|
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996 Chefchaouen
Najib
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996
Chefchaouen
|
hallo
tagbasil,
was ist an dem anliegen illegal und betrug?
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
|
|
|
Re: wäre euch sehr dankbar
[Re: JasminH]
#148924
22/07/13 11:38 PM
22/07/13 11:38 PM
|
Joined: Dec 2011
Posts: 395 Deutschland
_Sandra_
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Dec 2011
Posts: 395
Deutschland
|
Hallo, ich bin mir da nicht ganz sicher, dass es sich hierbei um eine rechtswidrige Handlung handelt. Hier die Beschreibung was überhaupt eine Verpflichtungserklärung ist: "Inhalt der Verpflichtungserklärung: Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichten sich Dritte (in der Regel Verwandte oder Bekannte) gegenüber der Ausländerbehörde oder der deutschen Auslandsvertretung, alle Kosten für den Lebensunterhalt der Ausländerin bzw. des Ausländers zu tragen und sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall sowie bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen. Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten evtl. erforderlicher Abschiebemaßnahmen. Die Verpflichtungserklärung ist somit vergleichbar mit einer Bürgschaft."Quelle: https://www.rlp-buergerservice.de/bis/kv...kategorieId=181des weiteren ist Folgendes zu beachten: "Die Verpflichtungserklärung begründet nach Auffassung der Rechtsliteratur keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer, eröffnet aber staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen entstanden sind, also etwa Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat."Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_%28Ausl%C3%A4nderrecht%29 Zudem ist keine Regelung zu finden, bezüglich Verwandschafts- bzw. Bekanntschaftsverhältnis. Auch, dass der sich Verpflichtende kein Geld dafür annehmen darf ist nicht geregelt. Zumindest ist nichts dazu auffindbar und nicht in der Verpflichtungserklärung formal beinhaltet... Die Verpflichtungserklärung erfüllt die Funktion einer Absicherung für den Staat, dh. es wird gesetzlich abgesichert, dass der ausländische Gast dem Staat keine Kosten verursacht. Ich gehe davon aus, dass es irrelevant ist, ob der sich Verpflichtende dafür Geld bekommt oder die Bekanntschaft übers Internt stattgefunden hat. Der Staat wird sich auf alle Fälle an ihn wenden, wenn es dazu kommen sollte, dass Kosten durch den Aufenthalt entstehen. Und ganz allein das ist die Funktion dieser Erklärung. Es ist also wohl davon auszugehen, dass wenn sich jemand findet, der sich dazu verpflichtet und alle Angaben im Formular für die Verpflichtungserklärung wahrheitsgemäß sind, es keine rechtswidrige Handlung darstellt. Allerdings sehe ich eher das Problem in der Angabe zur Beziehung zum Antragsteller. Was müsste man in diesem Fall angeben? Falls dazu falsche Angaben getätigt werden, handelt es sich selbstverständlich um eine Straftat. Wenn ich mir die Verpflichtserklärung durchlese, kann ich mir kaum vorstellen, dass es jemanden geben wird, der sich bereit erklärt für Menschen, die er garnicht kennt, so etwas zu unterschreiben. @anonyym Ihr wolltet doch in Nador heiraten. Was klappt daran nicht?
Last edited by _Sandra_; 22/07/13 11:46 PM.
Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.
|
|
|
Re: wäre euch sehr dankbar
[Re: anonyym]
#148931
23/07/13 01:30 PM
23/07/13 01:30 PM
|
Joined: Dec 2011
Posts: 395 Deutschland
_Sandra_
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Dec 2011
Posts: 395
Deutschland
|
Hallo, um in Marokko heiraten zu können muss in Marokko erst mal meine Scheidung anerkannt werden,da aber mein ex Mann seit langem Deutschland verlassen hat und niemand weiß wo er ist,wollen die die Scheidung nicht anerkennen,da die Scheidung auch in Deutschland in seiner Abwesenheit erfolgt ist. lg Du bist rechtlich in Marokko noch verheiratet, und kannst in Deutschland einen anderen Mann rechtlich heiraten? Verstehe ich das jetzt richtig?
Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.
|
|
|
Re: wäre euch sehr dankbar
[Re: anonyym]
#148933
23/07/13 05:08 PM
23/07/13 05:08 PM
|
Joined: Nov 2010
Posts: 568 NRW
marocmineral
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Nov 2010
Posts: 568
NRW
|
Hallo, anonym,
das wird sehr schwer werden, hier jemand zu finden, der einem unbekannten für eine "Bürgschaft" zur Verfügung steht, da man ja auch noch voll haftbar ist, falls Kosten auftauchen, die niemand übernehmen will. Ich persönlich finde das auch nicht so toll, wieder jemand dem Hatrz4-Bereich zuzuführen, und unterstütze dies auch nicht. Evtl. findest du hier im Forum ja auf Dauer doch jemanden, der bürgt. Es gibt hier einige Spezialisten/innen, die ihren Postings nach sehr sozial eingestellt sind und dies auch sehr betonen. Nimm diese doch mal beim Wort.
Gruß
Peter H.
P.S. Hier liegt kein Betrug vor. Ich finde das orhaben allerdings auch nicht korrekt.
Last edited by marocmineral; 23/07/13 05:14 PM.
|
|
|
Re: wäre euch sehr dankbar
[Re: anonyym]
#148942
23/07/13 08:12 PM
23/07/13 08:12 PM
|
Joined: Apr 2013
Posts: 445 Bodensee/Beni-Mellal
omar11
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Apr 2013
Posts: 445
Bodensee/Beni-Mellal
|
????? um in Marokko heiraten zu können muss in Marokko erst mal meine Scheidung anerkannt werden,da aber mein ex Mann seit langem Deutschland verlassen hat und niemand weiß wo er ist,wollen die die Scheidung nicht anerkennen,da die Scheidung auch in Deutschland in seiner Abwesenheit erfolgt ist. ????
Last edited by tagbasil; 23/07/13 08:12 PM.
|
|
|
Re: wäre euch sehr dankbar
[Re: omar11]
#148945
23/07/13 08:46 PM
23/07/13 08:46 PM
|
Joined: Dec 2011
Posts: 395 Deutschland
_Sandra_
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Dec 2011
Posts: 395
Deutschland
|
Tag marocmineral, ich bin nicht anonym, ich verstehe deine Hirnregengebete auch nicht, ich bin kein Täter und ich habe keine/n verleumdet. Ich stehe dazu, dass ein Aufruf zum Betrug und zur Straftat auf diesem Forum nichts zu suchen hat. Markus Gügel, Oberdorfstrasse 16, CH 8582 Dozwil Stimmt, jetzt bist nimmer mehr anonym.
Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.
|
|
|
Re: wäre euch sehr dankbar
[Re: omar11]
#148947
23/07/13 08:50 PM
23/07/13 08:50 PM
|
Joined: Dec 2011
Posts: 395 Deutschland
_Sandra_
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Dec 2011
Posts: 395
Deutschland
|
???? "die verpflichtungserklärung gilt nur bist zum Eheschließung Termin danach wird er mit in die bedarfsgemeinschaft aufgenommen" ??? BEDARFSGEMEINSCHAFT !!!! Wenn sie Hartz IV bezieht... bilden sie und ihre Kinder eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn sie jetzt einen Mann heiratet, der auch kein eigenes Geld hat, wie in diesem Fall ihr zukünftiger Mann aus Marokko, dann wird er in ihre jetzt schon bestehende Bedarfsgemeinschaft aufgenommen.
Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.
|
|
|
Re: wäre euch sehr dankbar
[Re: JasminH]
#148948
23/07/13 08:52 PM
23/07/13 08:52 PM
|
Joined: Dec 2011
Posts: 395 Deutschland
_Sandra_
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Dec 2011
Posts: 395
Deutschland
|
Tagbasil,
man kann hier sicherlich darüber streiten, ob das alles ganz korrekt ist, aber jemanden die Absicht zu einer Straftat zu unterstellen, ohne dies juristisch begründen zu können, ist nicht in Ordnung. Aus einem subjektiven Unrechtsempfinden lässt sich noch kein objektives Unrecht ableiten. Deshalb bitte ich dich, deine Anschuldigungen zu unterlassen.
Jasmin Tatsache ist, dass sie hier in Deutschland einen Mann heiraten möchte, obwohl sie rechtlich in Marokko verheiratet ist. Darf sie das denn ? Ich nehme an, daß ist in Marokko nicht erlaubt, einen Mann zu heiraten, wenn man schon rechtlich mit einem Mann verheiratet ist.
Last edited by _Sandra_; 23/07/13 08:54 PM.
Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.
|
|
|
Re: wäre euch sehr dankbar
[Re: omar11]
#148954
23/07/13 09:32 PM
23/07/13 09:32 PM
|
Joined: Nov 2010
Posts: 568 NRW
marocmineral
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Nov 2010
Posts: 568
NRW
|
tagbasil,
du bist der reinste Hellseher. Wenn die Dame anonym ein klein bißchen helle ist, könnte das ein ganz teurer Spaß für dich werden. Jemanden des Betruges und anderer Dinge in einem öffentlichen Forum zu bezichtigen, zeugt nicht von hoher Intelligenz. Auch nicht, wenn diese Äußerungen grenzüberschreitend gemacht werden. Da Frau anonym ja kein Einkommen hat, dürfte eine Anzeige gegen dich noch von Vater Staat bezahlt werden. Einzig und allein ein Richter stellt diese Dinge klar. Das einzige, was du darfst, ist Anzeige zu erstatten.
Peter H.
Last edited by marocmineral; 23/07/13 09:41 PM.
|
|
|
Re: wäre euch sehr dankbar
[Re: omar11]
#148956
23/07/13 09:46 PM
23/07/13 09:46 PM
|
Joined: Dec 2011
Posts: 395 Deutschland
_Sandra_
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Dec 2011
Posts: 395
Deutschland
|
durch die aufnahme in die bedarfsgemeinschaft verschafft sie sich unrechtmässige finanzielle vorteile, durch die sie den bürgen bezahlen will¨ Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie jemand finden wird, der soviel Geld übrig hat und es sich ohne Probleme leisten kann, für eine für ihn komplett fremde Person zu bürgen und für ihn in jeglicher Weise rechtlich gerade zu stehen. Und zeitgleich sich mit ihrer und seiner Familie anzulegen. Denn wie sie ja schon in anderen Beiträgen gepostet hat, ist ihre Familie nicht einverstanden mit der Heirat, und seine Familie möchte sie auch nicht, da sie geschieden ist, in ihrer Familie aufnehmen.
Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.
|
|
|
|
Forums17
Topics18,515
Posts164,845
Members9,959
|
Most Online12,010 Dec 24th, 2014
|
|
|