Hallo ihr Lieben,
sagt mal benötigt man oben genanntes Papier?
Mein Standesbeamter sagte mir das dieses Papier eigentlich nicht mehr benötigt würde. Die Bearbeitung des Papieres würde auch 6-8 Wochen betragen ... das würde nun wieder meinen zeitrahmen sprengen.
:-(
Du meinst die Staatsangehörigkeitsurkunde.
Deutsche Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die
rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland.
Die Begriffe „Deutscher Staatsangehöriger“ und „Deutscher“
Deutscher im Sinne des § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt”, die von der Bundesrepublik Deutschland verliehen wird.
Der formale Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis).
Der deutsche Personalausweis oder Reisepass reichen allenfalls zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit; sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist.http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit
Staatsangehörigkeitsausweis
Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher, jedoch nicht rechtlicher Beweiskraft dokumentiert.
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird deutschen Staatsbürgern auf Antrag und nach Prüfung von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde (als solche fungiert meist das Standesamt oder die örtliche Ausländerbehörde) ausgestellt.
Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk Deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepass kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die Vermutung (vgl. Indiz) nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.[1] Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.
Für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises werden hingegen höhere Anforderungen an die Beweisführung gestellt.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Ergeben sich im Einzelfall Zweifel, werden die staatsangehörigkeitsrelevanten Daten und Lebensumstände der maßgeblichen Personen ggf. auch bis in die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg geprüft.
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis
Ob man die Staatangehörigkeitsurkunde braucht, kann ich dir nicht sagen.
Meine Kinder und ich haben sie vorsorglich.
Der Antrag war mit viel Aufwand verbunden, da ich nachweisen musste, dass meine Vorfahren vor 1913 in Deutschland geboren und auch als Deutsche behandelt worden sind.
Für den Nachweis brauchte ich alle beglaubigten Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden meiner Großeltern väterlicher und mütterlicherseits, sowie die gleichen beglaubigten Urkunden meiner Eltern, die natürlich nach 1913 geboren sind.