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Staatsbürgerschaftsausweis #147423
09/05/13 03:57 AM
09/05/13 03:57 AM
Joined: May 2013
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CatsEye Offline OP
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CatsEye  Offline OP
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Hallo ihr Lieben,

sagt mal benötigt man oben genanntes Papier?
Mein Standesbeamter sagte mir das dieses Papier eigentlich nicht mehr benötigt würde. Die Bearbeitung des Papieres würde auch 6-8 Wochen betragen ... das würde nun wieder meinen zeitrahmen sprengen.

:-(


Die Geschichte lehrt, daß sich Menschen und Nationen erst dann klug verhalten, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind. (Abba Eban)
Re: Staatsbürgerschaftsausweis [Re: CatsEye] #147424
09/05/13 10:29 AM
09/05/13 10:29 AM
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Errachidia, Marokko
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Thomas Friedrich Offline
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Thomas Friedrich  Offline
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Joined: Feb 2001
Posts: 4,034
Errachidia, Marokko
Hallo.

Streng gesehen ist der deutsche Reisepass kein Nachweiss darüber dass Du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
In der Praxis wird der Staatsbürgerschaftsausweis aber kaum noch verlangt und der Reisepass für gleichen Zweck geduldet.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Staatsbürgerschaftsausweis [Re: CatsEye] #147429
09/05/13 02:04 PM
09/05/13 02:04 PM
Joined: Dec 2011
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_Sandra_ Offline
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_Sandra_  Offline
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Joined: Dec 2011
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Original geschrieben von: CatsEye
Hallo ihr Lieben,

sagt mal benötigt man oben genanntes Papier?
Mein Standesbeamter sagte mir das dieses Papier eigentlich nicht mehr benötigt würde. Die Bearbeitung des Papieres würde auch 6-8 Wochen betragen ... das würde nun wieder meinen zeitrahmen sprengen.

:-(


Du meinst die Staatsangehörigkeitsurkunde.


Deutsche Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland.

Die Begriffe „Deutscher Staatsangehöriger“ und „Deutscher“

Deutscher im Sinne des § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt”, die von der Bundesrepublik Deutschland verliehen wird.

Der formale Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis). Der deutsche Personalausweis oder Reisepass reichen allenfalls zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit; sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit


Staatsangehörigkeitsausweis

Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher, jedoch nicht rechtlicher Beweiskraft dokumentiert.

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird deutschen Staatsbürgern auf Antrag und nach Prüfung von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde (als solche fungiert meist das Standesamt oder die örtliche Ausländerbehörde) ausgestellt.

Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk Deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepass kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die Vermutung (vgl. Indiz) nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.[1] Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.

Für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises werden hingegen höhere Anforderungen an die Beweisführung gestellt.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Ergeben sich im Einzelfall Zweifel, werden die staatsangehörigkeitsrelevanten Daten und Lebensumstände der maßgeblichen Personen ggf. auch bis in die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg geprüft.

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis


Ob man die Staatangehörigkeitsurkunde braucht, kann ich dir nicht sagen.
Meine Kinder und ich haben sie vorsorglich.
Der Antrag war mit viel Aufwand verbunden, da ich nachweisen musste, dass meine Vorfahren vor 1913 in Deutschland geboren und auch als Deutsche behandelt worden sind.
Für den Nachweis brauchte ich alle beglaubigten Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden meiner Großeltern väterlicher und mütterlicherseits, sowie die gleichen beglaubigten Urkunden meiner Eltern, die natürlich nach 1913 geboren sind.


Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.
Re: Staatsbürgerschaftsausweis [Re: CatsEye] #147431
09/05/13 03:51 PM
09/05/13 03:51 PM
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JasminH Offline

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JasminH  Offline

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Falls es sich um den Staatsbürgerschaftsnachweis für eine Eheschließung in Marokko handeln sollte: dieser wird von der deutschen Botschaft in Rabat ausgestellt wenn man dort mit dem Ehefähigkeitszeugnis (und Pass) die Ehefähigkeitsbescheinigung beantragt. Am Besten aber auch noch extra dazu sagen, dass man neben der Ehefähigkeitsbescheinigung auch noch einen Staatsbürgerschaftsnachweis benötigt...

Re: Staatsbürgerschaftsausweis [Re: JasminH] #147442
09/05/13 08:52 PM
09/05/13 08:52 PM
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_Sandra_ Offline
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Original geschrieben von: Jasmin Hauser
Falls es sich um den Staatsbürgerschaftsnachweis für eine Eheschließung in Marokko handeln sollte: dieser wird von der deutschen Botschaft in Rabat ausgestellt wenn man dort mit dem Ehefähigkeitszeugnis (und Pass) die Ehefähigkeitsbescheinigung beantragt. Am Besten aber auch noch extra dazu sagen, dass man neben der Ehefähigkeitsbescheinigung auch noch einen Staatsbürgerschaftsnachweis benötigt...




In Österreich gibt es, soviel ich weiss, den Staatsbürgerschaftsausweis.

Gibt es so einen Ausweis neben der Staatsangehörigkeitsurkunde in Deutschland auch noch?


Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.
Re: Staatsbürgerschaftsausweis [Re: _Sandra_] #147443
09/05/13 09:27 PM
09/05/13 09:27 PM
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JasminH Offline

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JasminH  Offline

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Hallo Sandra,
ja in Österreich gibt es den Staatbsürgerschaftsnachweis.
Ob es den in Deutschland so auch gibt, weiß ich nicht. Was ich aber weiß ist, dass man sich eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung gleichzeitig mit der Ehefähigkeitsbescheinigung (mit Vorlage des deutschen Ehefähigkeitszeugnis und Pass) von der deutschen Botschaft in Rabat austellen lassen kann.

Hier auch auf der Homepage der deutschen Botschaft Rabat beschrieben:

"Die marokkanischen Behörden verlangen von deutschen Staatsangehörigen für die Eheschließung eine Ehefähigkeitsbescheinigung, ausgestellt von der deutschen Botschaft bzw. dem Honorarkonsul in Agadir. Dazu ist ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen, das wiederum der für den Wohnsitz des deutschen Verlobten zuständige Standesbeamte ausstellt. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei ihm über das weitere Verfahren.

Zusätzlich zu dieser Bescheinigung der Botschaft über die Ehefähigkeit (Gebühr: 230 MAD) benötigen Sie noch eine gesonderte Bescheinigung über die deutsche Staatsangehörigkeit(Gebühr: 230 MAD) auf der Grundlage Ihres deutschen Reisepasses, den Sie dazu mit einer Fotokopie vorlegen müssen.

Diese Bescheinigungen sind anschließend durch das Marokkanische Außenministerium in Rabat bzw. durch seine Außenstelle in Agadir zu legalisieren".


http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rab...g__Marokko.html


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