Ich habe noch mal zwei Fragen und hoffe, mir kann jemand Auskunft geben.
Die erste ist einfach (schätze ich mal): Was heißt Cousin auf morokkanisch?
Wird eine Vollmacht, z.B. um im Fall eines Erbes das Geld annehmen/verwalten zu können o.ä. besagte Vollmacht nur in arabisch ausgestellt oder wird sie in jedem Fall auch auf französisch (da Amtssprache) ausgestellt?