@Barbara,

eine offizielle Arbeitserlaubnis wirst Du nur jene Taetigkeiten bekommen, die von keinem Marokkaner ausgefuehrt werden koennen. -Also so gut wie aussiehtslos.
Etwas anderes ist es, wenn Du ein Gewerbe anmeldest. Dann gilst Du als Investor und bekommst eine Aufenthaltserlaubnis, die Du bei der oertlichen Polizei problemlos beantragen kannst.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.