Hallo Joe,

durch die Heirat wird der Visaantrag (für ein Besuchsvisum) nur formell einfacher. De facto eher schwieriger.
Da die Familie vom GG geschützt wird,
- muß man keine Bearbeitungsgebühr zahlen,
- braucht keine Einladung mit Verpflichtungserklärung
- hat einen Anspruch zu erfahren aus welchem Grund man abgelehnt wurde (toll)
- Du hast dann auch ein eigenständiges Remonstrationsrecht (auch prima).
Problem ist aber weiterhin die Rückkehrwilligkeit. Denn wenn Ihr verheiratet seid, geht die Botschaft davon aus, daß Deine Frau dann gewissermaßen "illegal" in D. bleiben möchte ohne dt. Sprachkenntnisse. Außerdem wäre eine Abschiebung fast unmöglich wegen besagten Grundgesetzschutzes, deswegen "riskieren" sie das wohl nicht gerne.
Das führt natürlich zu einem bescheuerten Wertungswiderspruch.
Was angeblich manchmal hilft, ist ein "gutes Wort" eines Politikers, z.B. des Bürgermeisters oder eines Landtagsabgeordneten o.ä.
Da kann ich aber nicht aus eigener Erfahrung sprechen.
Laßt Euch nicht unterkriegen.
Herzliche Grüße
Wanda

Last edited by WandaVogel; 14/10/12 10:48 PM.