Marokkoforum Archiv Herzlich willkommen beim Marokkoforum, NUR ARCHIV
powered by Marokko.Net
Liebe Forennutzer, dieses Forensystem ist nur als ARCHIV nutzbar. Unser aktuelles Forensystem ist unter (www.forum.marokko.com) erreichbar.
...
Previous Thread
Next Thread
Print Thread
Schutzbrief Wohnmobil? #138983
29/09/12 09:01 PM
29/09/12 09:01 PM
Joined: Sep 2012
Posts: 24
Deutschland
E
EvaMarocCaravan Offline OP
Junior Mitglied
EvaMarocCaravan  Offline OP
Junior Mitglied
E

Joined: Sep 2012
Posts: 24
Deutschland
Hallo,
ich suche einen Anbieter für eine KFZ bzw. Wohnmobil Haftpflicht UND den Schutzbrief (mit Rücktransport des Fahrzeugs) für Marokko natürlich... scheint zu viel verlangt..oder?

Re: Schutzbrief Wohnmobil? [Re: EvaMarocCaravan] #138986
29/09/12 10:55 PM
29/09/12 10:55 PM
Joined: Jan 2012
Posts: 186
köln
S
surferdude Offline
Mitglied
surferdude  Offline
Mitglied
S

Joined: Jan 2012
Posts: 186
köln
adac


surfer

Re: Schutzbrief Wohnmobil? [Re: surferdude] #138996
30/09/12 03:40 PM
30/09/12 03:40 PM
Joined: Sep 2012
Posts: 24
Deutschland
E
EvaMarocCaravan Offline OP
Junior Mitglied
EvaMarocCaravan  Offline OP
Junior Mitglied
E

Joined: Sep 2012
Posts: 24
Deutschland
die haben mir am telefon schon gesagt, dass sie nicht beides anbieten würden...hast du genauere Infos surfer?

Re: Schutzbrief Wohnmobil? [Re: EvaMarocCaravan] #139015
01/10/12 01:29 PM
01/10/12 01:29 PM
Joined: Jan 2012
Posts: 186
köln
S
surferdude Offline
Mitglied
surferdude  Offline
Mitglied
S

Joined: Jan 2012
Posts: 186
köln
sie bieten ihn für pkw an , gültig bis daklah wer weiter fährt muss sich selber helfen .ist bestandteil der plus mitgliedschaft

vom hörensagen aus anderen foren (wüstenschiff und irgendein womoforum ) .

bieten ihn an aber nur für womos bis zu einer höhe von x meter (hängt mit der verladehöhe zusammen wenn das womo auf einem transporter zurück müsste).


was das anrufen beim adac angeht : da wurde schon alles erzählt von : kein versicherungsschutz oder schutzbrief in marokko möglich
bis zu : vollkasko in marokko für einen (deutschen )neuwagen - kein problem .

ich hab so das gefühl die wenigsten adac mitarbeiter kennen sich auf dem gebiet marokko/schutzbrief/versicherung gut aus .

am besten mal die plus mitgliedschafts bedingungen durchlesen , wenn die auch womos abdecken sollte dies auch in marokko bestand haben .
ansonsten frag mal im wüstenschiff oder diversen womo foren nach

surfer


ps

hdi versichert pkw für marokko haftpflicht , ob die womos machen und ob die einen schutzbrief anbieten weis ich nicht .

Re: Schutzbrief Wohnmobil? [Re: surferdude] #139018
01/10/12 02:33 PM
01/10/12 02:33 PM
Joined: Jan 2012
Posts: 186
köln
S
surferdude Offline
Mitglied
surferdude  Offline
Mitglied
S

Joined: Jan 2012
Posts: 186
köln
als nachtrag aus den geschäftsbedingungen des adac zur plus mitgliedschaft

§3 und §4 aus diesem link

"§ 4 In welchen Ländern besteht Schutz und was gilt als Ihr Wohnsitz?
1. Es besteht Schutz für Schäden im Geltungsbereich Europa und, soweit die Leistungen nach §§ 12–21
weltweit erbracht werden, auch auf der ganzen Welt.
Der Geltungsbereich Europa umfasst das geografische Europa
einschließlich des Gebietes Deutschlands,
die außereuropäischen
Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie
die Kanarischen Inseln, Azoren
und Madeira.
Die Leistungen nach § 22 und § 30 werden ab der Grenze des Geltungsbereiches Europas erbracht,
auch wenn der Schaden außerhalb des Geltungsbereiches Europas eingetreten
ist."

"3. Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als
9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und
– eine Gesamtbreite von 2,55 m,
– eine Gesamtlänge von 10 m,
– eine Höhe von 3 m sowie
– ein zul. Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.
Gleiches gilt für den mitgeführten Anhänger. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung.
Der
Anhänger darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger
als 1 m voneinander,
gelten als eine Achse.
– 2 –
4. Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu
– einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung und
– einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t.
Bei Wohnmobilen, die die genannten Höchstmaße überschreiten, werden folgende Leistungen nicht
erbracht: Bergung (§ 26), Fahrzeugtransport (§ 30), Pick-up-Service (§ 31) und bei Totalschaden
der
Transport vom Schadenort zum Einstellort (§ 33 Nr. 2)."


Moderated by  ForumTeam, JasminH, Marokkoforum 

Search

Forum Statistics
Forums17
Topics18,514
Posts164,843
Members9,959
Most Online12,010
Dec 24th, 2014
Popular Topics(Views)
651,627 Strassenverkehr
Bildergalerie
Marokkoreise KaterKarlo ab 17.03.2016
Flechte als Gewürz
https://goo.gl/maps/xxwhc
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.1