Original geschrieben von: nurija

Das ist nicht ganz richtig. Die ersten 3Monate hat er keinen Anspruch auf Hartz 4. Weder auf Miete oder Geld zur Lebendssicherung. Nix. Und solltest du geld von der Arge bekommen, musst du mit folgenden einschränkungen Rechnen. Sofern er bei dir leben wird. Miete wird durch 2 geteilt und dir wird sein anteil abgezogen. Und da ihr eine Bedarfsgeneinschaft bildet wird dir der Satz gekürzt. Anspruch auf Aufenthalt hin oder her.

Das mit den drei Monaten ist mir neu. Wo kann ich das nachlesen? Ich habe eine Freundin vom Arbeitsamt und die hat mir nichts davon erzählt, werde sie aber noch einmal fragen. Dadurch, dass er ein Kind in Deutschland haben wird, bekommt er eigentlich die gleichen Rechte wie jeder Deutsche.
Das mit der Miete verstehe ich nicht. Wenn wir zusammenwohnen, dann können wir sogar in eine größere oder teuere Wohnung ziehen, weil wir dann ein 3-Personen-Haushalt sind. Was wird denn da verrechnet/abgezogen?

Wir werden beide nicht arbeiten. Ich habe gerade meine Diplomarbeit geschrieben, bin selbständig, werde diese Arbeit aber ab November stoppen, weil es eine körperliche Arbeit ist, mit Chemikalien. Und dann muss ich ja das Kind betreuen. Er kann nicht arbeiten, weil er kein deutsch kann und auch keine Ausbildung hat frown