Du warst sicher geschockt, da du angenommen hattest, dass dein bisher bewilligtes aufstockendes ALG II weiter gezahlt wird.
Nun ist dem aber nicht so, da dir nun , wie auch Deinem Mann in eurer Bedarfsgemeinschaft nur noch das reduzierte ALG II zusteht.
Hab da ne Bekannte, welche auf dem Klageweg den ALG II - Satz als sittenwidrig anklagt, da bsp. der enthaltene Satz für Mobilität um die 20 Euro wohl beträgt, dies jedoch für eine gängige Monatskarte nicht ausreichend ist.