hallo

mal so zum spass:

Strafbare irreführende Werbung, § 16 Abs. 1 UWG

Angaben sind solche Äußerungen, die dem Beweis zugänglich sind.
Insofern gelten hier keine Besonderheiten.
Werturteile fallen nicht hierunter.
Diese Angaben müssen sowohl irreführend, als auch unwahr sein.

oder
Vortäuschung falscher Tatsachen ist eines der Tatbestandsmerkmale des Betruges (§ 263 StGB).

dann greift noch:

Unter einer kriminellen Vereinigung versteht man einen Personenzusammenschluss von gewisser Dauer,
dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen. StGB).
usw.

sozialhilfe betrug ist denkbar, usw

sie werden sich aber auf § 20 berufen
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__20.html

wer da konvertiert ,auf den kann man in in D ganz gut verzichten,
wenn er dann auch nur das land verläßt.
es sind kaum die leistungsträger der gesellschaft.

best regards
borgward


"Eine Kultur, welche der Welt den Roman gab, die Musik von Mozart,
Beethoven und Schubert und die Gemälde von Michelangelo, da Vinci und Rembrandt,
braucht keine Lektionen von Gesellschaften,
deren Vorstellung von einem Himmel voller Jungfrauen
an ein kosmisches Bordell denken lässt."
(Ex-Muslim Ibn Warraq)