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das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht #79859
26/02/07 11:50 PM
26/02/07 11:50 PM
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Rachida Azercane Offline OP
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lange erwartet auf beiden Seiten marokkanische Frauen in im und Ausland haben lange auf der Reform des Staatsangehörigkeit gehofft nun kommt sie aber nur ein Teilreform
so sieht es aus:
eine marokkanerin die mit einem Auländer verheiratet ist kann ihre Nationaltät an ihren Kindern weitergeben wenn der Vater muslim ist.
ein kInd der unter Kafala ist im Ausland bekommt die Nationalität wenn der Kafil ein marokkaer ist.
Fazit:
nur eine Ehe die beim Adoul-islamisch geschlossen wurde kömmte die marokkanische Mutter die Nationalität ihrem Kind weitergeben
hier
Rabat, lundi 19 février 2007. La mouture du projet de loi sur la réforme du code la nationalité, tant attendu sur les bords des deux rives, est votée par les parlementaires marocains. Qu’en est-il ?
La principale modification concerne l’article 6 qui permettra à tout enfant de se voir accorder la nationalité marocaine dans le cas où le père ou la mère sont marocains. La parenté devient donc le critère dominant et la filiation patriarcale devenant obsolète.
Ainsi, seul les enfants de mère marocaine et de père étranger et déclaré de confession musulmane pourront prétendre à l’obtention de la nationalité marocaine, s’ils le désirent. En outre, un enfant né à l’étranger, de parents inconnus, peut demander la nationalité au cas où il y a une prise en charge assurée par un citoyen marocain, selon le principe musulman de la Kafala. A noter également que la commission parlementaire a tenu à faire figurer l’obligation pour le bénéficiaire «d’accomplir des séjours réguliers au Maroc».

Que faut-il lire entre les lignes? Tout abord, que seul un mariage musulman reconnaît la transmission. De facto, une marocaine qui ne s’est pas mariée sous le régime adoulaire ne peut, en aucun cas, prétendre à la nationalité marocaine pour ses enfants. Seuls les enfants nés hors mariage et d’une union où le père n’est pas de nationalité marocaine, peuvent obtenir la nationalité, l’article 6 a maintenu le cas du père apatride.

Si cette réforme est une avancée, il n’en reste pas moins que le chemin est encore long (pour preuve le lobby exercé par les ultras conservateurs auprès du ministère de la Justice) pour que «l’accès» à la nationalité marocaine soit plus souple et surtout moins complexe. Combien d’enfants issus de couple mixte vont «rester sur le carreau» ? Pourquoi les donneurs d’ordres marocains se montrent-ils aussi rigide sur cette question ? Par souci sécuritaire, pour suivre à la trace les pays réfractaires à toute démarche de naturalisation,…

A l’heure de l’ouverture sur le monde du Maroc, de la globalisation des économies et des mouvements de populations de plus en plus importants, de la modernité qui frappe à nos portes et qui campe sur nos paliers, on se déclare «ouvert» sur l’extérieur alors que la fermeture d’esprit gagne du terrain. Là aussi, il ne faut pas se voiler la face, ne pas se mentir, arrêter d’entretenir une schizophrénie ambiante déjà lourde et pesante dans l’atmosphère,….

Et puis, «ce» choix ne va pas forcément servir les intérêts des personnes d’origine marocaine installée à l’étranger, et en particulier la jeunesse, qui tend à l’épanouissement comme objectif de vie, en vivant en parfaite harmonie avec son environnement. Et l’harmonie, c’est aussi pouvoir…choisir son partenaire sans être «intoxiquer et pressionner». Les sentiments ne doivent en aucun cas être dictés par un «communautarisme» aveugle et destructeur pour le «mieux vivre ensemble pour un monde meilleur».

Rachid Hallaouy
-------------------------------------
es gibt noch viel zu tun

Re: das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht #79860
27/02/07 12:37 AM
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Ulla Martin Offline
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Hallo Rachida, das ist ein sehr wichtiges Thema und wenn Du erlaubst, dann stelle ich für unsere rein deutschsprachigen Leser noch den Text übersetzt auf deutsch ein, allerdings nur durch die Übersetzungsmaschine http://babelfish.altavista.com/ gelaufen - ist zwar nicht elegant, aber meist bekommt man den groben Sinn mit. Ich habe nur den letzten Teil der Übersetzung etwas besser formuliert - bitte korrigiere, falls inhaltliche Fehler vorliegen. Mein Französisch ist nicht perfekt. - Ulla

Rabat, Montag, den 19. Februar 2007.....Die Hauptänderung betrifft Artikel 6, der jedem Kind erlauben wird, sich die marokkanische Nationalität gewähren zu sehen, falls der Vater oder die Mutter marokkanisch sind. Die Verwandtschaft wird also das Hauptkriterium und die patriarchalische Verbindung, die veraltet sind. Somit allein können die Kinder marokkanischer Mutter und ausländischen und erklärten Vaters muselmanischen Zugeständnisses die Erlangung der marokkanischen Nationalität Anspruch haben, wenn sie es wünschen. Außerdem kann ein im Ausland geborenes Kind von unbekannten Familienmitgliedern die Nationalität verlangen, falls es eine Übernahme gibt, die von einem marokkanischen Bürger nach dem muselmanischen Grundsatz Kafala gewährleistet wurde. Ebenfalls festzustellen, daß der parlamentarische Ausschuß darauf bestanden hat, die Verpflichtung für den Empfänger darstellen zu lassen "regelmäßige Aufenthalte in Marokko auszuführen". Was muß man zwischen den Linien lesen? Jeder Zugang, daß allein eine muselmanische Ehe die Übertragung anerkennt. De facto kann eine Marokkanerin, die nicht unter dem adoulaire Regime geheiratet hat, nicht und in keinem Fall die marokkanische Nationalität für ihre Kinder Anspruch haben. Einzig können die Kinder, die außerhalb der Ehe und aus einer Vereinigung entstanden sind, wo der Vater nicht von marokkanischer Nationalität ist, die Nationalität erhalten, Artikel 6 hat den Fall des staatenlosen Vaters aufrechterhalten. Wenn diese Reform ein Vorsprung ist, bleibt davon nicht weniger, wie der Weg noch lang ist (für Beweis die Lobby, die von ultras konservierenden beim Justizministerium ausgeübt wurde), damit "der Zugang" zur marokkanischen Nationalität biegsamer und besonders weniger komplex ist. Wieviel Kinder, die aus gemischtem Paar stammen, werden "auf der Fliese bleiben"? Warum zeigen sich die marokkanischen Auftraggeber über diese Frage auch starr? Durch Sicherheitssorge, um an die Spur den widerspenstigen Ländern an jedem Naturalisierungsvorgehen zu folgen... An der Zeit der Öffnung auf der Welt Marokkos von der Globalisierung der Ersparnisse und von den immer wichtigeren Bevölkerungsbewegungen, von modernité, das an unseren Türen trifft und das auf unseren Lagern zeltet, erklärt man sich auf der Außenseite "offen", während die Geistesschließung Gelände gewinnt. Dort auch darf man sich die Seite nicht verhängen, sich nicht lügen, anhalten, eine schon schwere und schwere Umweltschizophrenie in der Atmosphäre zu unterhalten....

Und dann wird "diese" Wahl weder die Erwartungen der Personen im Ausland und derjenigen marokkanischen Ursprungs und genausowenig die der Jugend treffen, der an der Entfaltung als Lebenszielsetzung liegt, und die in vollkommener Harmonie mit ihrer Umwelt lebt. Und die Harmonie, ist es auch... seinen Partner wählen zu können zu sein "ohne vergiftet und erpresst zu sein". Die Gefühle dürfen in keinem Fall durch ein "blindes und zerstörendes communautarisme" für "besser zusammen für eine bessere Welt zu leben" diktiert werden. Rachid Hallaouy

Re: das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht #79861
27/02/07 01:08 AM
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Najib Offline
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hallo

ich hab zwar versucht den text zu verstehen, bin aber dann auch "auf der Fliese geblieben" \:\(


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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Re: das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht #79862
27/02/07 04:33 AM
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Re: das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht #79863
27/02/07 09:49 AM
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Theo, Najib, Eure Reaktion kann ich gut verstehen. Aber ich komme gut zurecht mit Babel: Manchmal muß ich schnell einen französischen Amts- und Gesetzestext erfassen, ohne daß ich Zeit für eine detaillierte Übersetzung habe. (Und das ist schon schwierig, wenn man nur an deutsche Gesetzestexte denkt...) Wenn ich aber beides habe, die Babel-Übersetzung und das Original, kann ich den Sinn schneller erfassen, als wenn ich nur das Original habe. Man darf sich nicht an wörtlichen Übersetzungen des Wortes "carreau=Fliese,Kachel, Fenster, Karo (im Kartenspiel)" aufhalten :p Das sind Wortspiele im Französischen, die im Deutschen keinen Sinn machen. Dennoch verstehe ich, was gemeint ist, denn ich habe immer noch die Möglichkeit, mit dem Original zu vergleichen, soweit geht mein Französisch durchaus. Diese Arbeit wollte ich Euch nicht ersparen. \:D Gruß, Ulla

Re: das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht #79864
27/02/07 07:44 PM
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Ikram Offline
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Hallo zusammen,

habe versucht, den Text zu übersetzen. Hoffe, dass er jetzt verständlich ist...
Viel Spaß beim Lesen

Der Umsetzung des lang ersehnten Gesetzesentwurfs bezüglich der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, wurde von den marokkanischen Abgeordneten zugestimmt. Aber was bringt es mit sich?

Die Hauptänderung betrifft Artikel 6, der jedem Kind ermöglichen soll, die marokkanische Staatsbürgerschaft anzunehmen, wenn sein Vater oder seine Mutter Marokkaner sind. Das Hauptkriterium stellt somit Der Verwandtschaftsgrad dar und die mittlerweile überholte patriarchalische Abstammung.
Ferner können nur Kinder mit marokkanischer Mutter und sich zum islamischen Glauben bekennendem ausländischem Vater, die marokkanische Staatsbürgerschaft bekommen, wenn sie es wünschen. Außerdem kann ein im Ausland geborenes Kind, deren Eltern unbekannt sind, die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn seine Betreuung durch einen marokkanischen Bürger nach dem islamischen Grundsatz der Kafala erfolgt. Festzuhalten sei es ebenfalls, dass die parlamentarische Kommission vorhat, die Nutznießer der Reform zu verpflichten, „sich regelmäßig in Marokko aufzuhalten“.

Was muss man zwischen den Zeilen lesen? Erstens, dass nur durch eine islamische Ehe die Übertragung der Staatsbürgerschaft einräumt werden kann. De facto, eine Marokkanerin, die nicht nach islamischem Recht (bei Adoul) geheiratet hat, kann keinesfalls den Anspruch ihrer Kinder auf die marokkanische Staatsbürgerschaft durchsetzen. Nur die in einer Ehe geborenen Kinder, deren Vater kein marokkanischer Staatsangehöriger ist, können die Staatsbürgerschaft bekommen. Im Artikel 6 ist auch der Fall des staatenlosen Vater enthalten.

Wenn diese Reform einen Fortschritt ist, so besteht kein Zweifel darüber, dass der Weg noch sehr lang ist ( als Beweis dient die Lobby, die von den Ultrakonservativen beim Justizministerium ins Leben gerufen wurde), damit der „Zugang“ zur marokkanischen Staatsbürgerschaft flexibler und vor allem leichter wird. Wieviele Kinder von Mischpaaren werden „auf der Strecke bleiben“? Warum sind die marokkanischen Gesetzgeber bei dieser Frage so starr ? Aus Sicherheitsgründen, um in Fußstapfen jener Länder zu treten, die sich jedem Schritt der Einbürgerung widersetzen, ...

In Zeiten der Öffnung auf die Welt, der Globalisierung der Wirtschaft und der immer größer werdenden Bevölkerungsbewegungen, und in einer Zeit, wo die Modernität vor der Tür steht, erklärt man sich als „offen“ nach außen, während die Schließung des Geistes an Boden gewinnt. Auch hier darf man nicht darüber hinwegsehen, sich belügen und eine herrschende Schizophrenie fördern, die bedrückend ist und bereits schwer in der Lust liegt.

Darüber hinaus wird „diese“ Wahl nicht unbedingt im Interesse der Personen marokkanischer Herkunft sein, die im Ausland leben und vor allem nicht im Sinne der Jugend, die nach der Selbstverwirklichung als Lebensziel strebt, indem sie in vollkommener Harmonie mit ihrer Umwelt lebt. Harmonie bedeutet ja auch, seinen Partner frei auswählen zu können, ohne „manipuliert und erpresst zu werden“. Die Gefühle dürfen keineswegs von einem blinden und zerstörerischen „Gemeinschaftsregime“ diktiert werden, um gemeinsam besser leben zu können und zwar im Sinne einer besseren Welt.


Leben und leben lassen!
Re: das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht #79865
27/02/07 08:31 PM
27/02/07 08:31 PM
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Rachida Azercane Offline OP
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Danke Ikram
ich hatte vor dies zu übersetzen allerdings kam far nicht dazu aber Gott sei Dank haben wir dich
bleib uns bitte erhalten ;\)
Liebe Grüße
rachida

Re: das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht #79866
27/02/07 08:36 PM
27/02/07 08:36 PM
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Karim Habbouri Offline
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Ich finde viele Punkte richtig.
Das einzig unklare ist wie eine Marokkanerin bewertet wird die z.b. in Deutschland geheiratet hat und dann diese Ehe im Konsulat legalisieren läßt. Die Interpretation für mich daraus wäre dass die Kinder aus dieser Ehe nicht Marokkaner werden können.
Der andere Aspekt ist die Kafala welche hiermit auch ausserhalb von Marokko möglich ist. Ein solches Kind kann dann auch wenn die Marokkanerin alleinstehend ist ist die Staatsbürgerschaft erwerben.
Nun könnte eine Marokkanerin dann ihre Kinder welche nicht durch das Gesetz erfasst sind (uneheliche, nicht muslimischer Ehemann etc.) durch eine Kafala annehmen und die kinder könnten dann Marokkaner werden.
Die die damit arbeiten sind die welche das Gesetz dann passend interpretieren müssen.

hier noch ein anderer Artikel
Jeunes du maroc

und
Menara

Re: das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht #79867
01/03/07 04:01 PM
01/03/07 04:01 PM
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Eomanis Offline
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Einen schoenen Tag euch allen.Ist die Beantragung der Marokkanischen Staatsbùrgerschaft fùr Kinder an ein bestimmtes Alter gebunden und was passiert mit dem deutschen Pass.Guss Anouar


Fuer alle, alles Gute!
Re: das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht #79868
01/03/07 05:31 PM
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was ich sagen kann
mein Sohn ist durch Geburt deutscher, nun als er 15 wurde sagt man mir er soll zur Konsulat und la carte nationale beantragen, das heißt er bekommt die marokkanische Staatsangehörigkeit.
somit ist er deutscher hier und in marokko marokkaner
so ist das in unserem Fall.
wie es anders gehandhabt wird

Re: das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht #79869
01/03/07 08:28 PM
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Malim Offline
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Ahlan,

soweit ich weis, ist der deutsche Staat ein Problem. Er lässt keine doppelte Staatsangehörigkeit zu. Ein deutsches Kind einer marokanischen Mutter kann jetzt die marokkanische Staatsangehörigkeit bekommen, aber der deutsche Staat kann, wenn er von einer doppelten Staatsangehörigkeit erfährt, automatisch und unbürokratisch die deutsche Staatsangehörigkeit aberkennen. Für andere Nationalitäten bringt es Vorteile, für die Deutschen eine Gefahr, wenn man sich ehrlich zu der neuen marokkanischen Staatsangehörigkeit bekennen würde.

leihinik

Zitoun

Re: das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht #79870
01/03/07 09:08 PM
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Der deutsche Staat lässt zwar im Prinzip keine doppelte Staatsangehörigkeit zu, aber es gibt Ausnahmen.

Soweit ich weiß, wird eine doppelte Staatsangehörigkeit bei Kindern aus binationalen Familien akzeptiert.
Eine brasilianische Bekannte beantragt genau aus diesem Grund nicht den deutschen Pass, obwohl sie schon mehr als 15 Jahre in Deutschland lebt. Sie sagte mir, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft bekäme, müssten ihre Kinder die brasilianische (bzw. die deutsche) Staatsangehörigkeit aufgeben, da sie dann keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr haben dürften, denn es wäre ja keine binationale Familie mehr.

Gruß
Siri


Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
Re: das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht #79871
01/03/07 09:51 PM
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HI
es gibt Ausnahmen
wie im Fall Marokko das weiss D natürlich dass Ma seine Büger nicht entlässt deshaln wird da anders geregelt

Re: das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht #79872
01/03/07 10:38 PM
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Stimmt, das ist eine weitere Ausnahme: Wenn ein Staat seine Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt (wie z.B. Russland), akzeptiert der deutsche Staat eine doppelte Staatsbürgerschaft. Diese Menschen können dann in D eingebürgert werden, ohne den ansonsten obligatorischen Nachweis, dass sie ihre "alte Staatsbürgerschaft" aufgegeben haben.


Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
Re: das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht #79873
02/06/07 12:27 PM
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Reform des marokkanischen Staatsangehörigkeitsrechts:

Ein weiterer Schritt in Richtung Gleichberechtigung

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Marokko erhalten marokkanische Frauen nun das Recht, ihren Kindern die eigene Staatsangehörigkeit zu übertragen. Mohamed Massad informiert.

Kinder aus gemischten Ehen können sich nun zwischen dem 18. und 20. Lebensjahr entscheiden, welche Staatsangehörigkeit sie behalten | Das vor kurzem ratifizierte neue marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht erlöst Amal Zaytun, Khalid al-Dambari und viele andere Marokkaner von Problemen, die ihnen durch die bisher geltende Fassung des Gesetzes bereitet wurden.

Die Marokkanerin Amal Zaytun ist mit einem Ausländer verheiratet und kämpft seit sieben Jahre dafür, dass ihre Kinder die marokkanische Staatsangehörigkeit erhalten. "Wir leben in Marrakesch", erklärt Amal, "mein Sohn fühlt sich als Marokkaner, aber trotzdem muss er jedes Jahr seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern."

Khalid al-Dambari hingegen hat eine marokkanische Mutter und einen algerischen Vater. Er lebt seit 40 Jahren in Marokko und ist durch und durch Marokkaner. Weil sein Vater jedoch Algerier ist, befindet al-Dambari sich in einer zwicklichen Lage: "Ich lebe als Marokkaner und als Algerier, aber ich kann nicht als Marokkaner wählen. Mein Sohn hat dasselbe Problem, denn ich bin mit einer Marokkanerin verheiratet. Aber dank der Gesetzesreform wird sich das nun ändern."

Staatangehörigkeit auch über die Mutter

Die Änderung von Paragraph 6 des marokkanischen Staatsangehörigkeitsrechts ist der Kern der jetzigen Reform. Er besagt, dass die Staatsangehörigkeit nun nicht mehr lediglich an die Abstammung (und damit an die Nationalität des Vaters) gebunden ist, sondern dass ebenso die Staatsangehörigkeit der Mutter berücksichtigt wird. Damit hat die marokkanische Frau nun auch das Recht, ihre Staatsangehörigkeit auf ihre Kinder zu übertragen.

Die Kinder einer marokkanischen Mutter sind nun von Geburt an automatisch Marokkaner, egal, ob sie im In- oder im Ausland geboren werden. Im Wortlaut des neuen Paragraphen heißt es, dass "derjenige als Marokkaner betrachtet wird, der von einem marokkanischen Vater oder einer marokkanischen Mutter abstammt."

"Das aus einer gemischten Ehe stammende Kind wird als Marokkaner betrachtet, wenn die Mutter Marokkanerin ist, und es muss sich zwischen dem 18. und 20. Lebensjahr entscheiden, die Staatsangehörigkeit wessen Elternteils es behalten will. Hat jedoch die Mutter eine Entscheidung für ihr Kind getroffen, bevor dieses die Volljährigkeit erreicht, kann es mit der Volljährigkeit und bis zu seinem 21. Lebensjahr die Wiedererlangung der marokkanischen Staatsbürgerschaft einfordern."

Der marokkanische Justizminister Mohamed Bouzoubaa kommentierte das Gesetz mit den Worten: "Das Gesetz ist ein neuer Baustein auf dem Weg des Aufbaus des neuen demokratischen Marokko, das Mann und Frau auch nach einer Heirat als gleichberechtigte, voneinander unabhängige Personen behandelt. Beide behalten ihre uneingeschränkte Staatsangehörigkeit und übertragen sie gleichberechtigt auf ihre Kinder."

In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass sei dem Jahr 1958, in dem das Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft trat, bis 2006 lediglich 6228 Anträgen auf Erlangung der marokkanischen Staatsbürgerschaft stattgegeben wurde, davon 131 aufgrund königlicher Anordnung, 1152 aufgrund ministerieller Anordnung und 4945 aufgrund der Entscheidungen eines Sonderausschusses.

Stärkung der Frauenrechte

Es wird erwartet, dass zunächst einige bereits vorliegende Anträge geprüft werden, nach Angaben des marokkanischen Justizministeriums sind es 477, die dem Ministerrat vorgelegt werden, dessen Vorsitz König Muhammad VI. hat. 176 Anträge werden vom Regierungsrat und weitere 529 vom Sonderausschuss bearbeitet.

Insbesondere Probleme im Zusammenhang mit der Einschulung und der Erlangung behördlicher Dokumente vieler marokkanischer Familien im In- und Ausland wird das reformierte Gesetz nun lösen. Außerdem stärkt es die Position der Organisationen, die sich für die Rechte der marokkanischen Frauen einsetzen.

Ebenso wird damit den internationalen Abkommen und Konventionen entsprochen, zu deren Einhaltung Marokko sich verpflichtet hat, insbesondere der Internationalen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Abkommen über bürgerliche und politische Rechte, dem Abkommen zur Abschaffung aller Arten der Diskriminierung von Frauen sowie der Internationalen Kinderrechtskonvention.

Darüber hinaus wird es die Errungenschaften des neuen Personenstandsgesetzes (Mudawwana), namentlich die Gleichstellung von Mann und Frau hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten, stärken.

Mohamed Massad

Aus dem Arabischen von Stefanie Gsell

© Qantara.de 2007

Re: das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht [Re: Youssef Alami] #126628
27/10/11 02:21 PM
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Wilmalein Offline
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"Das aus einer gemischten Ehe stammende Kind wird als Marokkaner betrachtet, wenn die Mutter Marokkanerin ist, und es muss sich zwischen dem 18. und 20. Lebensjahr entscheiden, die Staatsangehörigkeit wessen Elternteils es behalten will. Hat jedoch die Mutter eine Entscheidung für ihr Kind getroffen, bevor dieses die Volljährigkeit erreicht, kann es mit der Volljährigkeit und bis zu seinem 21. Lebensjahr die Wiedererlangung der marokkanischen Staatsbürgerschaft einfordern."

Hallo,
Frage zu obigem Text:
Warum muss das Kind mit dem 18. oder 20. Lebensjahr entsheiden, wessen Staatsangehörgkeit es behalten will? Ist es nicht so, dass 1x Marokkaner immer Marokkaner. Marokko entlässt doch niemanden aus der Staatsbürgerschaft, oder verstehe ich da etwas falsch??

Danke für die Antwort.
LG


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