hi Pia,

ich war die letzte zeit etwas im stess... aber mehr oder weniger hatte ich kein internet, was sich als hauptproblem dargestellt hat...

aber zum thema... du hast völlig recht, eine verpflichtungserklärung ist voraussetzung für die eheschließung in deutschland... die brauchst du nicht, wenn du in marokko heiratest...

mal ein anderes beispiel mit gleichem hintergrund: dein kind heiratet einen partner, der nichts hat und du als eltern weisst, dass du jeden monat zusteuern musst... versuchst du nicht es abzuwenden? ein partner, für dein kind wäre doch ein partner besser, der mit deinem kind sein leben selbst bestreiten kann. wenn du das auf die staatlichen belange umlegst und die zwischenmenschlichen beziehungen weglässt, ist es doch so ... oder sehe ich das falsch?

jetzt ist dein kind aber schon verheiratet mit jemanden ohne "Kohle", ohne deine kenntnis ... also versuchst du das beste draus zu machen, denn verbieten kannst du deinem kind den partner nicht mehr, denn sie sind theoretisch fürs leben gebunden...

ich hoffe, du weisst auf was ich hinaus will... genau dieses unterscheidet eben ein heiratsvisum von einem visum auf fzf ...dass dir eine scheinehe unterstellt wird, mag sein... du musst nur formal korrekt sein, dann gibts auch wenige probleme...

Lg Roy