Hallo,
ich bin nicht ganz mitgekommen, aber wenn die Frage konkret war, ob er am Anfang Leistungen bekommen hätte, da hatte ich im Kopf, dass man eben für die ersten drei Monate nichts bekommt. Ich denke, der Zeitraum ist gewählt worden um sicher zu stellen, dass nur Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung (denn Visum geht ja maximal 3 Monate) Leistungen beantragen.
Ich zitiere aus dem SGB-II-Merkblatt von der Homepage der Arbeitsagentur:
4.1 Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld
II?
Anspruch haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen
im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich
gewöhnlich in Deutschland aufhalten.
Als Ausländer können Sie Leistungen erhalten, wenn Ihnen
die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt
ist oder diese Erlaubnis möglich wäre. Für die ersten drei
Monate Ihres Aufenthalts erhalten Sie jedoch grundsätzlich
keine Leistungen nach dem SGB II.