Lieber Walumaroc,

das ist nur bedingt richtig: die maximale Aufenthaltsdauer steht im Visum selbst als eigene Zeile vermerkt und variiert von Visum A, B und C von nur einem Tag (Transitvisum) bis zu 360 Tagen (Langzeitvisum). Um welchen Typ es sich handelt, ergibt sich aus einem Blick in das Dokument selbst:



Beispiel für ein Schengen-Visum (alte Form ohne integriertes Lichtbild auf grünlichem Papier): Hier Typ C, gültig für alle Schengen-Staaten vom 1. Februar 2000 bis zum 31. Januar 2003, für mehrere Einreisen („MULT“); für Aufenthalte von maximal 90 Tagen pro Halbjahr, ausgestellt in der Botschaft („Vertretung“) am 27. Januar 2000 für den Inhaber des Reisepasses Nr. 687987. Aus der Codierzeile geht zusätzlich hervor, dass der Inhaber Ahmed Ahmetovic heißt, männlicher („M“) Bosnier ist („BOS“) und am 12. Dezember 1965 geboren ist.

Maximale Gesamtaufenthaltsdauer pro Halbjahr im Gültigkeitszeitraum

Möglich sind Eintragungen von „01“ bis „05“ bei Transitvisa, von „10“ (nur in extremen Ausnahmefällen weniger) bis „90“ (bei Kurzaufenthaltsvisa) und von „90“ bis „365“ oder auch „XX“ bei nationalen Visa (bei „XX“ steht bei deutschen Visa in der Zeile 6: von „Die Aufenthaltsdauer entspricht der Gültigkeitsdauer des Visums“) oder „--“ bei Flughafentransitvisa.

Umgehungen werden gar nicht gerne gesehen und wenn ich mich nicht irre, befleissigt sich Marokko es den Europäern gleichzutun: man hat ja einen bevorzugten Status mit der Europäischen Union und dessen will man sich würdig erweisen:

Antwort auf:
Visa-Run

Visa-Run ist die Bezeichnung für das vorübergehende Verlassen eines Landes mit dem einzigen Ziel, umgehend wieder einzureisen, damit die zeitliche Geltungsdauer für ein Touristenvisum von neuem beginnt.

Im Schengen-Raum führt diese Handhabe nicht zum Erfolg, weil Schengen-Visa – auch für ein Jahr oder mehrere Jahre ausgestellte Langzeitvisa für Besucher – stets nur für Aufenthalte von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Bezugszeitraums von 180 Tagen ab der ersten Einreise gelten. Reist also etwa ein visumpflichtiger Ausländer nach 30 Tagen seit der ersten Einreise aus und reist er einen Tag später wieder ein, zählt der erste Tag des neuen Aufenthaltszeitraums als der 31. Tag des Aufenthalts, nicht aber als der erste. Wer für einen längeren Zeitraum im Schengen-Raum bleiben möchte, benötigt stets einen Aufenthaltstitel des betreffenden Schengen-Staates oder ein sogenanntes Nationales Visum (Typ D, siehe oben zu den Visakategorien), das diesen Aufenthalt zulässt.

In einigen Ländern werden eigens Reisepakete, z. B. Tagesreisen per Bus, angeboten, um einen „Visa Run“ durchführen zu können. In Thailand ist es beispielsweise üblich, nach Kambodscha, Malaysia oder nach Laos zu fahren.[212] Diese Praxis wird in Thailand seit dem Jahr 2006 erschwert, indem – analog zur Schengen-Regelung – nach einer ersten Einreise als Tourist grundsätzlich nur noch ein Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Bezugszeitraums von 180 Tagen möglich ist, falls eine Einreise mit einem sogenannten Visa on Arrival erfolgt


Die Haupterkenntnis aus diesen Vorschriften ist die, daß jedes Land es sich vorbehält Visas auszustellen an wen und für so lange, wie die Zuständigen es für richtig halten. Also auch mal jemanden zurückzuweisen, den man - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr für einen Gewinn für das eigene Land hält.

Josi
Quelle