hallo

wanderer,

ich habe das weitergegeben, was ich von einem grenzpolizisten, vor langer zeit zwar, erfahren habe.

ich weiss nicht, woher du deine erfahrungen hast, hast du sie aber auch von einem polizisten oder einer sonstigen marokkanischen dienststelle, dann ist einer von uns beiden falsch informiert worden.
wenn man jetzt nicht davon ausgeht, dass das automatisch ich bin, weil es sich halt um mich handelt und der polizist mir deshalb was falsches gesagt hat, dann kann nur der genaue gesetztestext das rätsel lösen.
wenn man jetzt aber den text nicht kennt und deshalb davon ausgeht, dass beide recht oder auch unrecht haben könnten, dann ist es für eliyas besser, sie hält sich an meine version, die sie genauso wieder nach ma zurückbringt. anders ist es, wenn sie auf ihr vermeintliches recht bestände, sollte der in deinen augen natürlich unwahrscheinliche fall eintreten, dass mein grenzpolizist die wahrheit gesagt hat.
anrufen soll sie selbst, doch wenn sie sich daran hielte, was ich geschrieben habe, wäre das unnötig.

für mich ist die regelung mit den 90 tagen pro jahr und dem trotzdem durchwinken kein widerspruch, sondern fügt sich in das bild, das ich von ma sowieso schon habe.

wenn du mir aber einen sinn in einer bestimmung siehst, die dir unbegrenzten aufenthalt in ma als tourist erlaubt, nur zu, erkläre uns das.

ich sehe den sinn nicht darin, leute aus ma fernzuhalten, sondern nicht genehme scheinresidenten problemlos loszuwerden.

es könnte ja sonst folgender fall auftreten:

ein tourist kauft sich in ma ein haus oder zwei und vermietet diese an touristen. gleichzeitig bietet er sich den mietern als fremdenführer an. wenn er dieses nicht anmeldet, könnte er das ewig machen, ohne dass der staat mitkassieren könnte. die polizei wüsste zwar was abgeht, so wie sie in ma immer wissen, was wo abgeht, sie hätten aber keine handhabe, da es schwer ist, zwischen freund und kunde zu unterscheiden.
wenn es der also zu bunt treibt, dann kommt er halt mal in eine ausweiskontrolle. die nummer, die er von der einwanderungsbehörde bekommen hat wird aufgeschrieben und in den computer eingegeben.
beim nächsten mal, wenn er dann einreisen will, wird er dann auf's nächste jahr verwiesen und die sache ist ohne grossen aufwand erledigt.
das ist aber nur eine vermutung.

wie dem auch sei. mir ist es auch egal, wenn eliyas davon ausgeht, ein recht auf wiedereinreise zu haben. hat sie kein dreck am stecken, wird es keinen unterschied machen.

ich hoffe deine aufnahmefähigkeit wird durch dieses lange posting nicht über gebühr beansprucht.
wenn doch, mach' im geiste zwei postings draus.
oder 15 kurzinterventionen.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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