hallo


Antwort auf:
du darfst nur insgesamt 180 tage irgendwelche autos reinbringen und dann wieder raus. oder was dachtest du?


die 180 tage gelten für das auto.
ein anderes auto, andere 180 tage.
sonst dürfte eine lkw-flotte, die denselben besitzer in den papieren hat, mit allen ihren fahrzeugen insgesamt nur 180 tage bleiben. ebenso mietwagen, lieferwagen, busse und der ganze pipapo.
die sagen halt, wenn ein fahrzeug mehr als 180 tage im jahr auf marokkos strassen fährt, soll auch die steuer dafür in ma bezahlt werden. wer das fährt, ist egal.


walumaroc,

es ist egal, ob ich bei meiner meinung bleibe, oder nicht.
es betrifft mich nicht. ich kann jederzeit ein- und ausreisen oder auch in ma bleiben, ohne dass ich mir darüber gedanken machen müsste.

es geht auch nicht darum, ob du dich legal in ma aufenthältst, wenn du einen gültigen stempel hast. natürlich tust du das.
es geht darum, ob dich der zöllner wieder reinlassen muss.
und das muss er halt nicht. 90 tage als grund reichen, er braucht keinen weiteren. ansonsten könntest du den stempel einklagen.
wenn jetzt, wirklich nur theoretisch gedacht, du in marrakesch in was verwickelt wärst, oder auch nur im verdacht dazu ständest, würde ein eintrag in deiner computerdatei reichen, um dich problemlos draussen zu lassen.

eliyas wird jetzt wissen, ob er bei etwaigen, aber nicht zu erwartenden schwierigkeiten auf sein recht besteht, oder das problemchen halt marokkanisch löst.

mehr war mit meinen postings nicht beabsichtigt.


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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