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muss die scheidung in deutschland anerkannte werde #101829
08/02/10 03:15 AM
08/02/10 03:15 AM
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Habibati85 Offline OP
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hallo und zwar wenn man schon mal verheiratet war in marokko und sich später scheiden ließ auch in marokko. muss man das dann in deutschland anerkennen lassen ( ein partner in marokko lebend und der andere in deutschland lebend )als scheidung, sodass man wieder heiraten darf???

um eine antwort wäre ich dankbar. aber auch nur wenn sie der wahrheit enstpricht. ist echt wichtig für mich.

danke im voraus

slm maren


Wir leben zu sehr in der Vergangenheit, haben Angst vor der Zukunft und vergessen dabei völlig die Gegenwart zu genießen!
Re: muss die scheidung in deutschland anerkannte werde [Re: Habibati85] #101834
08/02/10 09:34 AM
08/02/10 09:34 AM
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Kenitra71 Offline
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genau kenne ich mich damit nicht aus
wenn die Ehe in D anerkannt wurde dann mußt du dich hier in D auch scheiden lassen
frag doch einfach mal auf dem Standesamt nach

Re: muss die scheidung in deutschland anerkannte werde [Re: Habibati85] #101836
08/02/10 11:49 AM
08/02/10 11:49 AM
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nurija Offline
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Original geschrieben von: Habibati85
hallo und zwar wenn man schon mal verheiratet war in marokko und sich später scheiden ließ auch in marokko. muss man das dann in deutschland anerkennen lassen ( ein partner in marokko lebend und der andere in deutschland lebend )als scheidung, sodass man wieder heiraten darf???

um eine antwort wäre ich dankbar. aber auch nur wenn sie der wahrheit enstpricht. ist echt wichtig für mich.

danke im voraus

slm maren


salam alaikom und hallo

es ist so das wenn du in Marokko heiratest.
Dann ist die Ehe auch in Deutschland Rechtskräftig (Gültig) wenn du dich in Marokko Scheiden lässt, dann mußt du mit dem Übersetzten und Legal.Scheidungs Urteil mit zum deinem Standesamt/Meldestelle nehmen und Vorzeigen. Die tragen das dann ein und dann ist das auch in Deutschland rechtskräftig.

lg wa salam nurija

Re: muss die scheidung in deutschland anerkannte werde [Re: nurija] #101839
08/02/10 12:57 PM
08/02/10 12:57 PM
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Habibati85 Offline OP
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slm , danke schön für die info. ich war beim standesamt und die meinten, das dieses alles von dem oberlandesgericht konrolliert werden muss. und wenn die das ok geben, dann erst ist es in deutschland als scheidung anerkannt.

und erst wenn das ok da ist können wir heiraten frown bzw dann erst wird sie das ehefähigkeitszeugnis ausstellen.

slm maren


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Re: muss die scheidung in deutschland anerkannte werde [Re: Habibati85] #101842
08/02/10 05:07 PM
08/02/10 05:07 PM
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Uwe_Wassenberg Offline
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Akouda/Sousse, TN
Informationen dazu gibt es auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Nach den allgemeinen Grundsätzen des Staats- und Völkerrechts entfalten Gerichtsurteile und vergleichbare Hoheitsakte unmittelbare Rechtswirkungen grundsätzlich nur im Gebiet des Staates, in dem sie erlassen worden sind. Jedem Staat steht es frei, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen er ausländische Hoheitsakte anerkennt, soweit er nicht durch Staatsverträge gebunden ist. Auch die Lösung des Ehebandes ist somit zunächst nur in dem Staat wirksam, in dem sie erfolgte. Im deutschen Rechtsbereich gilt eine im Ausland gelöste Ehe weiterhin als bestehend, d.h. die Ehegatten werden - bis zur Anerkennung der ausländischen Scheidung - in den deutschen Personenstandsbüchern oder Melderegistern als verheiratet geführt ("hinkende Ehe"). Eine erneute Eheschließung in Deutschland wäre daher wegen dem Verbot der Doppelehe nicht möglich.

Im deutschen Rechtsbereich gilt eine im Ausland gelöste Ehe weiterhin als bestehend. Die ausländische Entscheidung wird erst nach Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung für den deutschen Rechtsbereich wirksam.

[...]

Weitere Infos:
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertret..._scheidung.html

Re: muss die scheidung in deutschland anerkannte werde [Re: Uwe_Wassenberg] #101846
08/02/10 07:21 PM
08/02/10 07:21 PM
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Habibati85 Offline OP
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danke für die information
lg maren


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