Hallo deniz,

wir haben gerade im Religionsthread was zum Thema:

"Die Züchtigung der Frau" !

Du sollst zuerst das Ehebett meiden und wenn es nichts nützt, ihr mit der Zahnbürste drohen!

Wenn sie schwanger ist, kann sie nicht mehr abgeschoben werden.
Du wirst unterhaltspflichtig für das Kind.
Sicherlich weiß sie auch nach einem Jahr, dass sie nun die nächsten 3 Jahre durch Erziehungsgeld, Kindergeld, Unterhalt und Wohngeld oder ersatzweise Hartz IV gut abgesichert sein wird.
Mit sicherlich nicht in Deutschland brauchbarer Ausbildung oder eben gar keiner, wird sie auch danach eh keinen Vermittlungsdruck haben.
Danach gibts vielleicht mal nen Kurs.
Hat sie keine Lust darauf, muss sie bis dahin den nächsten Ernährer gefunden haben oder eben wieder schwanger sein.

Noch Fragen?

Ach ja zurückgewinnen?

Wie wärs mit Geld?