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Erb-u. Sorgerecht bei unterschiedl. Konfessionen

Posted By: Elvire

Erb-u. Sorgerecht bei unterschiedl. Konfessionen - 25/02/10 01:15 AM

Eine christliche oder jüdische Frau, die einen Muslim heiratet, verliert das Recht, von ihrem Ehemann zu erben, sollte sie Witwe werden, und sie verliert das Sorgerecht für ihre Kinder, sollte sie sich von ihm trennen.

Stimmt diese Aussage?

Trifft das auch auf die in Deutschland geschlossenen Ehe zu, wenn z.B. die Immobilie in Marokko liegt?
Posted By: ThaiMaroc

Re: Erb-u. Sorgerecht bei unterschiedl. Konfessionen - 25/02/10 02:54 PM

Ich meine das ich dies hier schonmal gelesen habe. Es gilt das recht in dem Land wo die Ehe gelebt wird.

Hier auch ein Auszug wenn du in Marokko leben würdest und es zu einen SORGERECHT kommen sollte

Antwort auf:
sorgerechts - regelungen
Für gemeinsame Kinder können Sorgerechtsregelungen in einen Ehevertrag aufgenommen werden. Allerdings bedürfen sie, wenn die alleinige elterliche Sorge für einen Partner vorgesehen ist, in Deutschland des Beschlusses durch das Familiengericht. Einem entsprechenden Antrag wird vom Gericht bei Zustimmung des anderen Ehepartners regelmäßig stattgegeben.

In islamisch geprägten Ländern ist das Sorgerecht so geregelt, dass der Vater die gesetzliche Vertretung der Kinder, die Mutter das Erziehungsrecht hat. Im Fall einer Scheidung im Heimatland des Ehemannes muss also damit gerechnet werden, dass das Sorgerecht dem Vater zugesprochen wird bzw. er es laut Gesetz bereits hat. Das bedeutet, dass eine Ausreise der Kinder mit der Mutter nur mit der väterlichen Zustimmung möglich ist. Eine Vereinbarung im Ehevertrag, die vorsieht, dass die deutsche Mutter das Sorgerecht und die Reisefreiheit für die Kinder hat, ist nach Mitteilung deutscher Auslandsvertretungen im Konfliktfall nicht durchsetzbar.



Wie es mit Erbe ist , ist eine gute Frage die mich in Zukunft sicherlich auch beschäftigen wird.

HIER AUCH NOCHMAL was ich vermutet hatte und gelesen

Antwort auf:
Zweite Stufe: gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt:
Haben die Ehegatten keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so ist das Recht des Staates maßgebend, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt gehabt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das bedeutet, dass auf Ehen, in denen zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten vorliegen (z.B. deutsch/türkisch, türkisch/französisch) deutsches Recht angewandt wird, wenn die Familie in Deutschland zuletzt zusammengelebt hat. Diese Regelung gilt erst seit der Reform des internationalen Privatrechts im Jahre 1986.
Eine Ehe zwischen einer deutschen Frau und einem türkischen Mann oder zwischen einer brasilianischen Frau und einem deutschen Mann richtet sich somit nach deutschem Recht, wenn die Paare in Deutschland leben. Das bedeutet aber auch, dass zum Beispiel auf eine deutsch/türkische Ehe, die in der Türkei geführt wurde, türkisches Recht angewendet wird, auch dann, wenn die deutsche Frau nach Deutschland zurückkehrt und hier ein deutsches Gericht anruft.


wenn der gemeinsame Wohnsitz in Deutschland ist ,gilt das deutsche Recht.

Was mich aber verwirrt in dem Satz ist das "deutsch/türkische Ehe ,in der Türkei geführt wurde, türkisches Recht angewendet wird"
Heisst das nun das wenn man mal in der TÜrkei gelebt hattte oder das dort auch die Eheschliessung regestriert ist ????
Posted By: bengel

Re: Erb-u. Sorgerecht bei unterschiedl. Konfessionen - 25/02/10 11:44 PM

soweit ich weiß, stimmt das sogar mit dem erbrecht... ich hab mich vor der ehe auch damit befasst... ebenso, mit dem sorgerecht.... nur als mann bekommt man ein familienstammbuch ausgestellt ... selbstverständlich spielt der lebensmittelpunkt eine große rolle... ein kind bekommt nicht mal den familienname der frau... egal was ist und wo man lebt, wenn man ein kind hat sollten beide den "arsch" zusammenkneifen und ich gebe männern meines glaubens den tipp, geht vernünftig mit euren mädels um... auch der glauben verbietet es nicht, mal euren stolz zu vernachlässigen... beiderseits glücklichsein ist der größte gut, was man haben kann, egal, wer da von oben schaut!!!!

in diesem sinne
mahdi
Posted By: Elvire

Re: Erb-u. Sorgerecht bei unterschiedl. Konfessionen - 26/02/10 12:17 AM

Hallo Pia,

danke für die Infos. Ich habe im Forum mittels Suchmaschine einen "uralt" thread gefunden, der das Erbrecht ausführlich behandelt (hatte ich total vergessen, da für mich in 2003 nur die Frage "Schenkung möglich unter Christen/Muslimen" relevant war.)

Unter "Marokkanisches Erbrecht"
http://www.forum.marokko.net/ubbthreads.php?ubb=showflat&Number=33175&page=1

ist (fast) alles nachzulesen, u. a. auch: ein(e) Nichtgläubige(r) darf nicht erben.

Elvire
Posted By: kladden

Re: Erb-u. Sorgerecht bei unterschiedl. Konfessionen - 26/02/10 07:36 PM

hei roy
umgekehrt ist auch nicht schlecht.geht vernüftig mit euren männern um k.
Posted By: bengel

Re: Erb-u. Sorgerecht bei unterschiedl. Konfessionen - 01/03/10 03:31 PM

Klaus, sowas kann man denken, aber man sollte es niemals sagen. lachen1 ....

Lg
Roy
Posted By: kladden

Re: Erb-u. Sorgerecht bei unterschiedl. Konfessionen - 01/03/10 04:09 PM

hei roy habe nur das geschrieben was ich gedacht habe sollte legitim sein.ich wünsche dir alles gute.aber du steckst in keinem andern menschen drin.mann muss immer aus liebe heiraten das ist wahr
aber ich persöhnlich kenne keine oder keinen marrokanischen staatsbürger der in marokko geboren ist
sich hier wohl fühlt in dem kalten deutschland übertragen gemeint
selbst ich als kölner bin hier und fühle mich unwohl in old germany die frage ist? warum kommen menschen aus der dritten welt nach europa
?wenns dich intersiert gebe ich dir mein statement gerne.aber du vermutedt das auch selber warum l.g.kladden
Posted By: bengel

Re: Erb-u. Sorgerecht bei unterschiedl. Konfessionen - 01/03/10 05:34 PM

keine angst klaus, ich hab das auch vollig legitim aufgefasst. ich glaube, wenn meine frau eines tages "vielleicht" mal hier her kommt, wird sie auch nicht gerade positiv überrascht sein... KALTES DEUTSCHLAND ... und ich meine gewiss nicht die temperatur damit! ich kann dir gewiss folgen, dazu brauchst du kein statement wink

aber "du steckst in keinem anderen menschen drin", halt ich ja etwas für ein gerücht **hust** lachen1 ... würde wahrscheinlich keiner eines paares für gut empfinden **smile**
....... nein spaß bei seite .. da hast natürlich völlig recht mit dieser aussage..

lg roy
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